COVID-19-KREDIT-Kreditvereinbarung
Kreditvereinbarung für KMUs – COVID-Überbrückungskredite
Der Bundesrat hat am 25. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus Solidarbürgschaften für Überbrückungskredite beschlossen. Die vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Ab sofort können grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft erhalten.