Schlagwortarchiv für: Selbstständig

Selbstständig Erwerbende – Anmeldung Corona Erwerbsersatzentschädigung

Anmeldung Corona Erwerbsersatzentschädigung

(Quelle: SVA Zürich)

Wenn Sie aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus Ihre Erwerbstätigkeit einstellen mussten, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Erwerbsausfall.

Welche Betriebe sind von den Massnahmen des Bundesrates betroffen?
Folgende Betriebe von Selbständigerwerbenden, die aufgrund des Bundesratsentscheids Erwerbsausfälle haben, erhalten eine Entschädigung:

  • Einkaufsläden ohne Waren für den täglichen Gebrauch und Märkte
  • Restaurationsbetriebe
  • Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe
  • Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe: Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäuser, Theater, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbäder, Skigebiete, botanische und zoologische Gärten und Tierparks
  • Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt wie Coiffeure, Massagen, Tattoo-Studios und Kosmetik

Bekomme ich auch eine Entschädigung, wenn ich nicht zu den aufgeführten Betrieben gehöre?
Nein. Wenn Sie Ihren Betrieb nicht aufgrund der Massnahmen des Bundesrates schliessen mussten, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung.

Ich bin Taxifahrer und habe massive Umsatzeinbussen. Kann ich Entschädigung beantragen?
Nein. Anspruch auf die Entschädigung haben nur die oben aufgeführten Betriebe, die aufgrund der Massnahmen des Bundesrates die Tätigkeit einstellen mussten.

Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Entschädigung?
Er beginnt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens also am 17. März 2020. Er endet, sobald die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben werden.

Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie beträgt 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens aber CHF 196.00 pro Tag.

Gibt es die Entschädigung auf jeden Fall?
Wenn Sie bereits Leistungen aus einer anderen Sozial- oder Privatversicherung beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf die Entschädigung.

Wie komme ich zur Entschädigung?
Wenn Sie Mitglied unserer Ausgleichskasse sind, beantragen Sie sie bei uns mit diesem FormularWenn Sie bei einer anderen Ausgleichskasse angeschlossen sind, ist jene zuständig.

Erhalten auch meine Angestellten eine Entschädigung für die Betriebseinstellung?
Nein. Für Ihre Angestellten können Sie Kurzarbeitsentschädigung beantragen.